Longevity Substanzen in Deutschland
Was ist legal, was nicht – und was müssen Sie wissen?
Peptide, NMN, Rapamycin – was in US-Podcasts als selbstverständlich gilt, ist in Deutschland regulatorisch komplexer als gedacht. Eine ärztliche Einordnung.
Warum dieser Artikel?
Immer häufiger kommen Patienten mit konkreten Substanzwünschen in unsere Praxis. Die Anfragen folgen einem Muster: Jemand hat einen Podcast von Andrew Huberman gehört, ein Video von Peter Attia gesehen oder einen Beitrag von Bryan Johnson gelesen – und möchte nun wissen, ob wir BPC-157 verschreiben können, ob CJC-1295 für das Wachstumshormon sinnvoll wäre oder ob NMN als NAD+-Booster empfehlenswert ist.
Diese Fragen sind berechtigt. Die Longevity-Forschung hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte gemacht, und viele der diskutierten Substanzen haben interessante wissenschaftliche Grundlagen. Das Problem ist ein anderes: Die meisten dieser Empfehlungen stammen aus den USA, wo die regulatorischen Rahmenbedingungen grundlegend anders sind als in Deutschland. Was dort legal über Compounding-Apotheken bezogen werden konnte, kann hier in einigen Fällen sogar eine Straftat sein.
Uns selbst war das Ausmaß dieser regulatorischen Unterschiede lange nicht vollständig bewusst. Als Ärzte mit Fokus auf Longevity und Prävention liegt unser Schwerpunkt auf der wissenschaftlich-medizinischen Bewertung dieser Substanzen – und ehrlich gesagt fasziniert uns dieses Feld. Aber die deutsche und europäische Regulierungslandschaft für alle neuen Substanzen im Blick zu behalten, ist deutlich schwieriger als gedacht und erfordert intensive Recherche. Diesen Aspekt haben wir in den letzten Monaten deutlich vertieft – und die Ergebnisse waren teilweise überraschend.
Dieser Artikel ist das Ergebnis dieser Auseinandersetzung. Er richtet sich an Patienten, die nach einer ehrlichen ärztlichen Einordnung suchen, und an Kollegen, die ähnliche Anfragen aus ihrer Praxis kennen.
Was dieser Artikel ist – und was nicht
Dieser Artikel ist eine ärztliche Orientierungshilfe, kein juristisches Gutachten. Wir sind Ärzte, keine Juristen. Unsere Darstellung basiert auf einer sorgfältigen Recherche der geltenden Gesetze und Verordnungen, ist aber natürlich keine individuelle Rechtsberatung.
Was wir leisten können: Gängige Longevity-Substanzen mittels Recherche der Regulation in Deutschland und der EU in eine von fünf rechtlichen Kategorien einordnen – von „frei verkäuflich“ bis „Straftat bei Besitz“. Dazu für jede Substanz eine kurze medizinische Einordnung und unsere ehrliche Einschätzung.
Die fünf rechtlichen Kategorien
Bevor wir die einzelnen Substanzen durchgehen, ist es wichtig, das System zu verstehen. In Deutschland gibt es für Longevity-Substanzen mindestens fünf verschiedene regulatorische Kategorien, die sich fundamental in ihren Konsequenzen unterscheiden.
Kategorie 1: Zugelassene Arzneimittel – Off-Label nutzbar
Kat. 1Die Substanz hat eine Zulassung der europäischen oder deutschen Arzneimittelbehörde (EMA bzw. BfArM) für mindestens eine Indikation. Ärzte können sie im Rahmen der Therapiefreiheit auch für andere Zwecke einsetzen – sogenannter Off-Label-Use.
Kategorie 2: Zugelassene Nahrungsergänzungsmittel – frei verkäuflich
Kat. 2Die Substanz hat eine EU-Zulassung als Novel Food oder gilt als etabliertes Nahrungsergänzungsmittel. Frei verkäuflich, keine ärztliche Verschreibung nötig.
Kategorie 3: Regulatorische Grauzone – nicht zugelassenes Novel Food
Kat. 3Die Substanz hat keine formale EU-Zulassung als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel. Der Verkauf als NEM ist nicht rechtskonform. Produkte werden häufig als „Forschungschemikalie“ deklariert oder unter irreführenden Bezeichnungen verkauft.
Kategorie 4: Nicht zugelassenes Arzneimittel – AMG-Verstoß
Kat. 4Die Substanz hat weder als Arzneimittel noch als NEM eine Zulassung in der EU. Aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung wird sie als sogenanntes Funktionsarzneimittel eingestuft. Ein Off-Label-Use ist nicht möglich, weil dafür eine Basiszulassung existieren müsste.
Kategorie 5: AntiDopG-gelistet – Straftat bei Erwerb und Besitz
Kat. 5Die Substanz ist explizit in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz aufgeführt. Erwerb, Besitz und Import in nicht geringer Menge sind eine Straftat – unabhängig davon, ob der Zweck sportlich oder „nur Longevity“ ist.
Wichtige Klarstellung: Was gilt, wenn der Zweck gar nicht Sport ist?
Das AntiDopG §2 Abs. 3 verbietet Erwerb und Besitz ausdrücklich „zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport“. Theoretisch könnte jemand argumentieren: „Ich mache gar keinen Sport, ich will CJC-1295 rein für Longevity.“ In diesem Fall greift das AntiDopG – soweit wir es überblicken können – möglicherweise tatsächlich nicht. Aber: Das hilft in der Praxis kaum, denn erstens legen Gerichte den Begriff „Sport“ extrem weit aus. Wer regelmäßig ins Fitnessstudio geht, joggt oder auch nur „fit bleiben“ als Motivation angibt, bewegt sich bereits im Anwendungsbereich des Gesetzes. Zweitens greift selbst ohne Sportbezug immer noch das Arzneimittelgesetz: CJC-1295 hat keine Arzneimittelzulassung, der Import ist nach AMG §73 verboten. Der Patient tauscht also bestenfalls eine Straftat nach dem AntiDopG gegen einen AMG-Verstoß.
Huberman, Attia & Co.: Warum US-Empfehlungen in Deutschland nicht gelten
Andrew Huberman ist vermutlich die einflussreichste Stimme, wenn es um Peptide in der Longevity-Szene geht. Seine Empfehlungen für BPC-157 und TB-500 haben dazu geführt, dass weltweit Millionen Menschen diese Substanzen kennen und nachfragen. Peter Attia diskutiert regelmäßig Rapamycin und Metformin für Longevity. Bryan Johnson dokumentiert sein Blueprint-Protokoll mit dutzenden Substanzen öffentlich. Für eine ausführliche Einordnung dieser und weiterer Influencer verweisen wir auf unseren Longevity Influencer Check.
Das Problem: All diese Empfehlungen kommen aus den USA, wo die regulatorische Landschaft fundamental anders ist.
In den USA konnten Compounding-Apotheken bis vor kurzem Peptide wie BPC-157 legal herstellen und an Patienten abgeben. Ärzte konnten diese Substanzen im Rahmen ihrer Praxis einsetzen. Das hat sich 2024 teilweise geändert – die FDA hat BPC-157 von der Compounding-Liste genommen – aber die Grundlogik war eine andere als in Deutschland.
In Deutschland existiert dieser Weg nicht. Unsere Apotheken dürfen nur mit GMP-zertifizierten Rohstoffen arbeiten, für die eine Monographie im Europäischen Arzneibuch existiert. Für die allermeisten Longevity-Peptide gibt es weder zertifizierte Rohstoffe noch Monographien. Und das Anti-Doping-Gesetz geht in seiner Reichweite weit über das hinaus, was die meisten erwarten.
Wenn ein Patient sagt: „Aber Huberman nimmt das doch auch“ – dann ist die Antwort: Huberman lebt in den USA, wo die rechtliche Grundlage eine andere ist. Was dort möglich war (und zunehmend auch dort eingeschränkt wird), ist in Deutschland nicht ohne Weiteres übertragbar.
Ein Wort zur Therapiefreiheit
Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass ein mündiger Patient gemeinsam mit seinem Arzt Entscheidungen über seine Gesundheit treffen kann – auch über den Einsatz von Substanzen, die nicht zum Standardrepertoire gehören. Die ärztliche Therapiefreiheit existiert nicht ohne Grund. Und bei vielen der hier besprochenen Substanzen gibt es durchaus eine wissenschaftliche Rationale.
Aber Therapiefreiheit hat Grenzen – und die liegen dort, wo Substanzen schlicht nicht zugelassen oder sogar verboten sind. Ein Beispiel: Bryan Johnson hat medienwirksam seine Erfahrungen mit Toad Venom (5-MeO-DMT) als Longevity-Intervention dokumentiert – inklusive n=1-Testungen und der Behauptung, dies habe messbare Effekte auf seine biologischen Marker. Unabhängig davon, ob an dieser These etwas dran ist: 5-MeO-DMT ist in Deutschland in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes gelistet. Besitz, Erwerb und Handel sind strafbar. Es gibt für uns als Ärzte keinen Weg, ein solches Protokoll bei einem Patienten anzuwenden – egal wie überzeugend die Daten wären. Bei CJC-1295 und dem Anti-Doping-Gesetz ist die Logik dieselbe: Die Substanz mag medizinisch interessant sein, aber das Gesetz unterscheidet nicht nach Intention.
Die wichtigsten Gesetze im Überblick
Vier Gesetze bestimmen, was in Deutschland mit Longevity-Substanzen geht und was nicht.
Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
Das AntiDopG wurde 2015 verabschiedet und geht bewusst über den Wettkampfsport hinaus. Es erfasst auch den Freizeit- und Breitensport. Die Anlage zum Gesetz listet verbotene Substanzen auf, die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) definiert die Schwellen für die „nicht geringe Menge“, ab der Strafbarkeit einsetzt.
Entscheidend: Der Begriff „Sport“ wird von Gerichten extrem weit ausgelegt. Auch Freizeit-Fitness, „Recovery“ oder „Muskelerhalt im Alter“ kann als Doping im Sport gewertet werden.
Arzneimittelgesetz (AMG)
Das AMG ist das Auffangnetz für alles, was das AntiDopG nicht abdeckt. §73 verbietet den Import nicht zugelassener Arzneimittel durch Privatpersonen auf dem Postweg – auch innerhalb der EU. Eine Bestellung aus Polen oder Tschechien ist genauso illegal wie eine aus China.
Besonders relevant ist der Begriff des Funktionsarzneimittels: Stoffe mit pharmakologischer Wirkung werden als Arzneimittel eingestuft, auch wenn der Verkäufer sie als „Forschungschemikalie“ oder „Nahrungsergänzungsmittel“ deklariert. Die Zweckbestimmung durch den Verkäufer ist irrelevant – es zählt die tatsächliche Verwendung.
Novel Food Verordnung (EU 2015/2283)
In der EU gilt: Jeder Stoff, der vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde, ist ein „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food). Bevor er als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden darf, muss die EFSA eine Sicherheitsbewertung durchführen und die EU-Kommission die Zulassung erteilen.
Dieser Prozess ist teuer und langwierig. Das erklärt, warum chemisch fast identische Substanzen wie NR (zugelassen) und NMN (noch nicht zugelassen) einen völlig unterschiedlichen rechtlichen Status haben.
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und Off-Label-Use
Die ApBetrO regelt, was Apotheken herstellen dürfen. Zentral: Nur GMP-zertifizierte pharmazeutische Rohstoffe dürfen verarbeitet werden. Für die allermeisten Longevity-Peptide existieren solche Rohstoffe nicht.
Zum Off-Label-Use: Ärzte dürfen zugelassene Medikamente auch außerhalb ihrer zugelassenen Indikation einsetzen. Die Grundvoraussetzung ist aber, dass das Medikament überhaupt eine Zulassung für irgendetwas hat. Ohne Basiszulassung ist kein Off-Label-Use möglich. Es gibt schlicht kein „Label“, von dem man abweichen könnte.
Ihre Substanz ist nicht dabei?
Holen Sie sich mit einem KI-Sprachmodell (ChatGPT, Claude, Gemini) eine erste rechtliche Einordnung – auf Basis dieses Artikels als Rahmen. Wir haben den passenden Prompt für Sie vorbereitet.
KI-gestützte Ersteinordnung
Kopieren Sie den folgenden Prompt und fügen Sie ihn in Ihr bevorzugtes KI-Tool ein. Das Modell liest diesen Artikel, lernt die fünf rechtlichen Kategorien und die relevanten deutschen Gesetze kennen und versucht, Ihre Substanz einzuordnen.
Lies zuerst diesen Artikel vollständig (Webseite, HTML): https://www.longevityoffice.com/longevity-magazin/content/longevity-substanzen-in-deutschland-peptide-co/ Falls du den Link nicht direkt abrufen kannst, nutze deine Websuche/Browsing-Funktion oder bitte mich, dir den Artikeltext einzufügen. Der Artikel beschreibt fünf rechtliche Kategorien für Longevity-Substanzen in Deutschland: 1. Zugelassenes Arzneimittel (off-label-fähig) 2. Zugelassenes NEM / Novel Food (frei verkäuflich) 3. Regulatorische Grauzone (nicht zugelassenes Novel Food) 4. Nicht zugelassenes Arzneimittel (AMG-Verstoß) 5. AntiDopG-gelistet (Straftat bei Erwerb/Besitz) Relevante Gesetze: AntiDopG (Anti-Doping-Gesetz), AMG (Arzneimittelgesetz, insb. §73), Novel Food Verordnung (EU 2015/2283), ApBetrO (Apothekenbetriebsordnung). Relevante Datenbanken: BfArM AMIce, EMA-Register, EU Novel Food Catalogue, WADA Prohibited List, NADAmed. Der Artikel gibt erste Anhaltspunkte, kann aber veraltet sein. Prüfe bei deiner Recherche auch diese offiziellen Quellen: - BfArM AMIce (Arzneimittelzulassung DE): https://amice.bfarm.de - EMA-Register (Arzneimittelzulassung EU): https://www.ema.europa.eu - EU Novel Food Catalogue: https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/novel-food-catalogue/search - WADA Prohibited List: https://www.wada-ama.org/en/prohibited-list - NADAmed (Dopingliste zugelassener AM): https://www.nadamed.de - AntiDopG Anlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/antidopg/anlage.html Frage mich jetzt, welche Substanz mich interessiert. Recherchiere dann anhand der oben genannten Kategorien, Gesetze und Datenbanken. Antworte knapp: - Vermutete Kategorie (1-5) - Relevantes Gesetz / relevante Verordnung - Kurze Begründung (2-3 Sätze) Weise abschließend darauf hin, dass dies eine KI-gestützte Ersteinordnung ist, die keine Rechtsberatung darstellt und das ärztliche Gespräch nicht ersetzt.
Direkt im KI-Tool öffnen
Hinweis: Verwenden Sie möglichst ein aktuelles Modell und aktivieren Sie, falls verfügbar, den Thinking-/Recherche-Modus. Die KI-Einordnung ist eine erste Orientierung – keine Rechtsberatung und kein Ersatz für das ärztliche Gespräch.
Substanz-Glossar
Im Folgenden ordnen wir die wichtigsten Longevity-Substanzen ein. Für jede Substanz nennen wir: die rechtliche Kategorie, den kurzen medizinischen Hintergrund, die konkrete rechtliche Situation in Deutschland und unsere Einschätzung.
1 Zugelassene Arzneimittel (Kategorie 1)
Diese Substanzen haben eine EMA- oder BfArM-Zulassung und können von Ärzten verschrieben werden – auch off-label für Longevity-Zwecke.
Metformin
Kategorie 1Situation in Deutschland: Zugelassen, verschreibungspflichtig. Off-Label-Use für Longevity ist möglich und wird von einigen Ärzten praktiziert.
Unser Take: Metformin ist die Substanz mit dem größten Potenzial für eine evidenzbasierte Longevity-Anwendung auf Bevölkerungsebene. Der TAME-Trial soll hier wichtige Antworten liefern – allerdings kämpft die Studie seit Jahren mit Finanzierungs- und Anlaufschwierigkeiten und liegt inzwischen unter dem Dach von ARPA-H. Bis dahin: individuell abwägen, besonders bei sportlich aktiven Patienten (mögliche Hemmung der mitochondrialen Adaptation an Training).
Rapamycin (Sirolimus)
Kategorie 1Situation in Deutschland: Zugelassen als Rapamune (EMA 2001) für Transplantatabstoßung und Lymphangioleiomyomatose. Off-Label für Longevity theoretisch möglich, aber: Immunsuppressivum mit erheblichem Nebenwirkungsprofil.
Unser Take: Faszinierende Tierdaten, aber der Sprung zum Menschen ist bei einem Immunsuppressivum heikel. Die intermittierende Niedrigdosierung, die in der Longevity-Community diskutiert wird, hat bisher keine robusten Humandaten. Erste Ergebnisse – etwa aus Brad Stanfields PEARL-Trial – waren eher ernüchternd. Wir sehen Rapamycin aktuell nicht als Routinemaßnahme.
Semaglutide (Ozempic/Wegovy)
Kategorie 1Situation in Deutschland: Zugelassen, verschreibungspflichtig. Hohe Nachfrage, teilweise Lieferengpässe.
Unser Take: Bei entsprechender Indikation (Adipositas, metabolisches Syndrom) ein legitimes und gut untersuchtes Medikament. Die Abgrenzung zu reinem „Lifestyle-Use“ bei normalgewichtigen Patienten ist ärztlich wichtig.
Tirzepatide (Mounjaro/Zepbound)
Kategorie 1Situation in Deutschland: Zugelassen, verschreibungspflichtig.
Unser Take: Ähnliche Einschätzung wie Semaglutide. Legitim bei Indikation, aber kein Lifestyle-Medikament.
Dasatinib (Sprycel)
Kategorie 1Situation in Deutschland: Zugelassen als Krebsmedikament. Off-Label als Senolytikum: theoretisch möglich, aber hochgradig experimentell. Dasatinib hat erhebliche Nebenwirkungen (Pleuraerguss, Zytopenien).
Unser Take: Die senolytische Forschung ist vielversprechend, aber Dasatinib ist ein Krebsmedikament mit einem Nebenwirkungsprofil, das den routinemäßigen Einsatz bei Gesunden nicht rechtfertigt. Wir warten auf spezifischere Senolytika.
Acarbose
Kategorie 1Situation in Deutschland: Zugelassen, verschreibungspflichtig.
Unser Take: Interessante ITP-Daten, aber gastrointestinale Nebenwirkungen (Blähungen, Durchfall) limitieren die Compliance. Für ausgewählte Patienten mit Insulinresistenz eine Überlegung wert.
Testosteron
Kategorie 1Situation in Deutschland: Zugelassen und verschreibungspflichtig – aber kein Betäubungsmittel (nicht im BtMG gelistet). Testosteron fällt jedoch unter das AntiDopG: Die „nicht geringe Menge“ liegt bei 632 mg. Erwerb, Besitz oder Import ohne Rezept in dieser Menge ist eine Straftat.
Unser Take: Bei diagnostiziertem Hypogonadismus eine klare Indikation. Off-Label zur „Optimierung“ bei Werten im Normbereich sehen wir kritisch – sowohl medizinisch als auch regulatorisch.
2 Zugelassene Nahrungsergänzungsmittel (Kategorie 2)
Diese Substanzen sind in der EU frei verkäuflich. Ärztliche Empfehlung ist unproblematisch.
Nicotinamid-Ribosid (NR)
Kategorie 2Situation in Deutschland: Zugelassenes Novel Food (seit 2017). Max. 300 mg/Tag (Erwachsene), 230 mg/Tag (Schwangere/Stillende). Frei verkäuflich (z.B. als Tru Niagen).
Unser Take: Legal und sicher. Die klinische Evidenz für Longevity-Effekte beim Menschen ist allerdings noch dünn. Wer NAD+ boosten will, ist mit NR auf der sicheren Seite – rechtlich und qualitativ.
Spermidin
Kategorie 2Situation in Deutschland: Zugelassen als Weizenkeimextrakt (EU 2020/443, max. 6 mg Spermidin/Tag). Wichtig: Nur diese spezifische Quelle ist zugelassen. Synthetisches Spermidin ist möglicherweise nicht abgedeckt.
Unser Take: Vielversprechend und legal. Die Kombination aus guter Verträglichkeit, interessanter Mechanistik (Autophagie) und Verfügbarkeit macht Spermidin zu einer der unkompliziertesten Longevity-Substanzen.
Trans-Resveratrol
Kategorie 2Situation in Deutschland: Zugelassen (synthetisch ≥99% oder mikrobielle Quellen), max. 150 mg/Tag, nur Erwachsene. Pflicht-Warnhinweis bei Medikamenteneinnahme. Keine zugelassenen Health Claims für Anti-Aging.
Unser Take: Die wissenschaftliche Begeisterung hat nachgelassen. Resveratrol ist legal und schadet in zugelassener Dosierung wahrscheinlich nicht, aber die Evidenz für klinisch relevante Longevity-Effekte beim Menschen ist schwach.
Quercetin
Kategorie 2Situation in Deutschland: Quellenabhängig. Aus traditionellen Lebensmittelquellen (Zwiebeln, Äpfel) = frei verkäuflich. Aus Dimorphandra mollis = nicht zugelassenes Novel Food. Keine zugelassenen Health Claims.
Unser Take: Als Einzelsubstanz für Longevity wenig überzeugend. Interessant primär in der D+Q-Kombination für Senolyse, aber siehe Dasatinib.
Kreatin
Kategorie 2Situation in Deutschland: Frei verkäuflich, keine Novel-Food-Problematik.
Unser Take: Exzellentes Sicherheitsprofil, breite Evidenzbasis, günstig. Für die meisten Erwachsenen eine sinnvolle Ergänzung – unabhängig davon, ob sie Sport treiben.
CoQ10 / Ubiquinol
Kategorie 2Situation in Deutschland: Frei verkäuflich.
Unser Take: Bei Statin-Therapie empfehlen wir routinemäßig Ubiquinol. Für allgemeine Longevity: die Evidenz ist ordentlich, aber nicht spektakulär.
Citrus Bergamotte
Kategorie 2Situation in Deutschland: Als traditioneller Pflanzenextrakt (keine Novel-Food-Problematik) frei als NEM verkäuflich.
Unser Take: Interessante Ergänzung im Lipidmanagement, die wir in Patientengesprächen regelmäßig diskutieren. Die Evidenz ist solide, aber kein Ersatz für Statine bei klarer Indikation. Rechtlich unkompliziert – ein gutes Beispiel dafür, dass nicht alles Neue auch regulatorisch problematisch ist.
Weitere zugelassene NEMs
Kategorie 2Die folgenden Substanzen sind ebenfalls legal und frei verkäuflich:
- Niacin/Niacinamid – günstigste NAD+-Vorstufe, oft übersehen
- Taurin – interessante Tierdaten für Lebensverlängerung (Singh et al. 2023)
- Glycin + NAC (GlyNAC) – Glutathion-Vorstufe (Sekhar-Studien, Baylor College of Medicine)
- Alpha-Liponsäure
- Kollagen-Peptide
- L-Ergothionein – zugelassenes Novel Food, passiert die Blut-Hirn-Schranke, neuroprotektiv
3 Regulatorische Grauzone (Kategorie 3)
Diese Substanzen sind nicht formal zugelassen, werden aber trotzdem verkauft. Der Besitz ist keine Straftat, aber die Produkte unterliegen keiner Qualitätskontrolle.
NMN (Nicotinamid-Mononukleotid)
Kategorie 3Situation in Deutschland: NMN hat keine Novel-Food-Zulassung in der EU – obwohl NR, das chemisch fast identisch ist, seit 2017 zugelassen ist. Im Mai 2026 hat die EFSA eine positive Sicherheitsbewertung für NMN abgegeben (vorgeschlagene Tagesdosis: 300 mg). Sechs Novel-Food-Anträge liegen vor. Die formale Zulassung durch die EU-Kommission steht aber noch aus.
Aktuell werden NMN-Produkte in Deutschland als „Laborchemikalie“ oder mit dem Hinweis „nicht für den menschlichen Verzehr“ verkauft. Das ist eine rechtliche Grauzone.
Unser Take: Die Situation ist absurd: NMN und NR sind chemisch Geschwister, aber rechtlich Welten auseinander. Medizinisch gibt es keinen Grund, NR für sicher und NMN für gefährlich zu halten. Regulatorisch ist die Lage aber eindeutig: NMN ist noch nicht zugelassen. Wer NAD+ boosten will, sollte aktuell auf NR zurückgreifen. Sobald die formale Zulassung erfolgt – wahrscheinlich 2026 oder 2027 – ändert sich das. Was wir nicht tun: NMN empfehlen, solange die Zulassung aussteht.
Berberine
Kategorie 3Situation in Deutschland: Reines Berberin ist in der EU nicht als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt. Berberis-Fruchtextrakt (Berberitze) mit natürlichem Berberin-Anteil ist als Zutat möglich. Die EFSA hat im Januar 2026 einen Entwurf mit Sicherheitsbedenken veröffentlicht – eine sichere Tagesdosis konnte nicht festgelegt werden. Trotzdem werden Berberin-Kapseln (500 mg und mehr) in deutschen Apotheken und Online-Shops frei verkauft.
Unser Take: Die Metformin-Parallele ist wissenschaftlich interessant, aber wenn Metformin als zugelassenes Arzneimittel verfügbar ist – warum sollte man dann auf ein nicht reguliertes Pflanzenalkaloid ausweichen? Für Patienten, die Metformin nicht vertragen oder ablehnen, kann Berberine eine Überlegung wert sein, aber wir empfehlen es nicht aktiv.
Urolithin A (Mitopure)
Kategorie 3Situation in Deutschland: Antrag als Novel Food liegt vor (Amazentis SA, Okt 2022), positive EFSA-Sicherheitsbewertung erhalten. Zulassung noch nicht abgeschlossen. Wird von Timeline Nutrition bereits als D2C-Produkt („Mitopure“) verkauft. Wir haben einen ausführlichen Artikel dazu: Urolithin A und mitochondriale Fitness.
Unser Take: Interessante Substanz mit plausiblem Mechanismus und guten Humandaten. Die Zulassung dürfte kommen. Bis dahin: ähnliche Situation wie NMN.
4 Nicht zugelassene Arzneimittel (Kategorie 4)
Für diese Substanzen gibt es in Deutschland keinen legalen Verschreibungsweg. Die Apotheke kann sie nicht herstellen, der Import ist verboten, und das Label „For Research Only“ schützt weder Arzt noch Patient.
BPC-157 (Body Protection Compound)
Kategorie 4Situation in Deutschland: Keine Zulassung in DE/EU. Keine EMA-Zulassung. Die FDA hat BPC-157 im Jahr 2024 von der US-Compounding-Liste genommen. Wichtige Differenzierung: BPC-157 ist nicht im AntiDopG gelistet – es steht auf der WADA-Prohibited-List unter S0 (Non-Approved Substances), aber das betrifft nur Wettkampf-Sportler. Für Privatpersonen ist der Import ein AMG-Verstoß, aber keine Straftat nach dem Anti-Doping-Gesetz.
Unser Take: Die Tierdaten sind interessant, aber für ein Peptid ohne jegliche Humanstudie, ohne Zulassung und ohne Qualitätskontrolle sehen wir keine Grundlage für eine ärztliche Empfehlung. Dass selbst die FDA, die deutlich permissiver ist als europäische Behörden, BPC-157 von der Compounding-Liste genommen hat, sollte zu denken geben.
KPV
Kategorie 4Situation in Deutschland: Aufgrund der klaren pharmakologischen Wirkung als Funktionsarzneimittel eingestuft. Keine Zulassung, kein legaler Verschreibungsweg. Nicht im AntiDopG.
Unser Take: Wissenschaftlich interessantes Molekül, aber experimentell. Kein legaler Zugangsweg in Deutschland.
PT-141 (Bremelanotide)
Kategorie 4Situation in Deutschland: Keine EMA-Zulassung, nicht kommerziell verfügbar in Europa. Import = AMG-Verstoß.
Unser Take: Für Patienten mit diagnostizierter sexueller Funktionsstörung gibt es zugelassene Alternativen. PT-141 ist in der EU schlicht nicht verfügbar.
Retatrutide
Kategorie 4Situation in Deutschland: Noch nicht zugelassen, frühestens 2027/2028 erwartet. Aktuell kein legaler Erwerb oder Verschreibung möglich – nur innerhalb klinischer Studien. Trotzdem bereits über Graumarkt-Quellen erhältlich.
Unser Take: Retatrutide wird wahrscheinlich das nächste große Adipositas-Medikament. Aber: Abwarten, bis es zugelassen ist. Die Graumarkt-Beschaffung eines Medikaments, das noch nicht einmal die Phase III abgeschlossen hat, halten wir medizinisch und rechtlich für hochproblematisch.
Epithalon
Kategorie 4Situation in Deutschland: Nicht zugelassen, keine Datenbasis für eine ärztliche Einordnung.
Unser Take: Die dünnste Datenlage aller hier genannten Substanzen. Wir können weder für noch gegen Epithalon argumentieren, weil uns schlicht keine belastbaren Daten dazu bekannt sind.
5 AntiDopG-gelistet: Straftat (Kategorie 5)
Diese Substanzen fallen unter das Anti-Doping-Gesetz. Erwerb, Besitz und Import in nicht geringer Menge sind eine Straftat – Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Für Ärzte gilt: Beratung zur Beschaffung kann als strafbare Beihilfe gewertet werden.
CJC-1295
Kategorie 5Situation in Deutschland: Explizit in der Anlage zu §2 Abs. 3 AntiDopG gelistet. DmMV definiert ~150–180 mg als „nicht geringe Menge“ – ein paar Vials reichen aus. Der Import führt bei Entdeckung durch den Zoll regelmäßig zu Strafanzeigen.
Die rechtliche Situation ist dreifach problematisch:
- Kein Rezept möglich (keine Arzneimittelzulassung)
- Import über Auslandsapotheken nur bei schwerwiegender Erkrankung ohne therapeutische Alternative zulässig – „Longevity-Optimierung“ erfüllt diese Hürde nie
- Beihilfe-Risiko für den Arzt: Empfehlung oder Dosierungsberatung kann als strafbare Beihilfe gewertet werden
Erleidet der Patient einen Schaden (Organschäden, Stoffwechselstörungen, Tumorwachstum durch GH-Sekretagoge), greift die Berufshaftpflicht nicht. Der Arzt haftet privat und unbegrenzt.
Unser Take: Es gibt keinen legalen Weg, CJC-1295 in Deutschland anzubieten oder zu nutzen. Bei diagnostiziertem GH-Mangel (Stimulationstest + IGF-1) bleibt der einzige legale Weg das zugelassene Somatropin.
Ipamorelin
Kategorie 5Situation in Deutschland: AntiDopG-gelistet unter „Wachstumshormon-Sekretagoge“. Gleiche rechtliche Konsequenzen wie CJC-1295.
Unser Take: Gleiche Einschätzung wie CJC-1295. Kein legaler Weg.
TB-500 (Thymosin Beta-4)
Kategorie 5Situation in Deutschland: AntiDopG-gelistet unter „Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren“. Thymosin-beta-4 und Derivate sind explizit genannt. Erwerb und Besitz in nicht geringer Menge = Straftat.
Wichtig: TB-500 wird in der Longevity-Szene oft zusammen mit BPC-157 genannt, aber die rechtliche Situation ist unterschiedlich. BPC-157 ist nicht im AntiDopG (nur AMG-Verstoß bei Import), TB-500 dagegen schon (Straftat).
Unser Take: Strafbar. Die Unterscheidung zwischen BPC-157 (AMG) und TB-500 (AntiDopG) ist für Patienten wichtig zu verstehen – beides ist nicht legal, aber bei TB-500 drohen härtere Konsequenzen.
Tesamorelin
Kategorie 5Situation in Deutschland: In der EU keine EMA-Zulassung UND zusätzlich AntiDopG-gelistet. Doppelte rote Linie.
Unser Take: Selbst wenn die FDA-Zulassung besteht – in Deutschland ist Tesamorelin eine verbotene Substanz.
Weitere AntiDopG-gelistete Substanzen
Kategorie 5Sermorelin und mod-GRF (1-29) sind ebenfalls GHRH-Analoga und im AntiDopG gelistet. Die DmMV 2023 listet zusätzlich:
- HGH Fragment 176-191 und AOD-9604 (je 16 mg als „nicht geringe Menge“)
- Hexarelin mit spezifischen Mengenschwellen
- MK-677 (Ibutamoren) – ein oraler GH-Secretagogue-Agonist, mit spezifischen Mengenschwellen
Harm Reduction: Wenn der Patient es trotzdem nimmt
Die Realität ist: Manche Patienten nehmen diese Substanzen in Eigenregie ein – unabhängig von unserer Empfehlung. Sie bestellen NMN aus dem Internet, beziehen Peptide über Graumarkt-Quellen oder bringen Substanzen aus dem Ausland mit. Als Ärzte stehen wir dann vor der Frage: Wie gehen wir damit um?
Was wir tun können und sollten
Wir können und sollten diese Patienten weiterhin medizinisch betreuen. Labor-Monitoring zur Schadensbegrenzung ist kein ärztliches Fehlverhalten – im Gegenteil, es ist Harm Reduction. Aber: Die Kommunikation und Dokumentation muss wasserdicht sein.
Was wir nicht sagen dürfen
Formulierungen wie „Versuchen Sie es ruhig, wir beobachten das“ oder „Können Sie machen, wenn Sie wollen“ werden juristisch als implizite ärztliche Empfehlung gewertet. Das ist der entscheidende Punkt.
Dokumentationsvorlage
Wir empfehlen folgende oder eine ähnliche Formulierung in der Patientenakte:
„Patient nimmt [Substanz] in Eigenregie ein. Auf fehlende EU-Zulassung, fehlende Reinheitskontrollen und gesundheitliche Risiken (Verunreinigungen) ausdrücklich hingewiesen. Von der Einnahme wurde ärztlicherseits abgeraten. Labor-Monitoring erfolgt ausschließlich zur Schadensbegrenzung auf Wunsch des Patienten.“
Damit sind Sie haftungsrechtlich auf der sicheren Seite, während Sie dem Patienten weiterhin die gewünschte medizinische Überwachung bieten.
Selbst nachschlagen: Datenbanken für Ärzte und Patienten
Wer den rechtlichen Status einer Substanz selbst prüfen möchte, kann folgende Datenbanken konsultieren:
| Frage | Datenbank | Quelle |
|---|---|---|
| Ist das Medikament in DE zugelassen? | BfArM AMIce-Datenbank | amice.bfarm.de |
| Ist das Medikament in der EU zugelassen? | EMA-Register | ema.europa.eu |
| Hat die Substanz Novel-Food-Status? | EU Novel Food Catalogue | ec.europa.eu |
| Steht die Substanz auf der Dopingliste? | NADAmed-Datenbank | nadamed.de |
| WADA-Status der Substanz? | WADA Prohibited List | wada-ama.org |
| AntiDopG-Anlagen prüfen? | Gesetzestext | gesetze-im-internet.de |
Unsere Position
Wir sind eine Arztpraxis in Deutschland. Wir müssen und wollen uns an das geltende Recht halten. Das bedeutet nicht, dass wir jede Regulierung für inhaltlich überzeugend halten – der unterschiedliche Status von NMN und NR ist regulatorisch nachvollziehbar, medizinisch aber kaum zu begründen. Es bedeutet aber, dass wir transparent sind: Wir sagen Ihnen klar, was wir empfehlen können und was nicht, was legal ist und was nicht.
Für Substanzen der Kategorien 1 und 2 beraten wir Sie gerne individuell. Für Substanzen der Kategorien 3–5 gilt: Wir können und werden diese nicht verschreiben, empfehlen oder bei der Beschaffung unterstützen. Was wir tun können, ist: Ihnen die Zusammenhänge erklären, Sie über Risiken aufklären und Sie bei der medizinischen Überwachung unterstützen, wenn Sie sich für eine Eigenanwendung entscheiden.
Die Longevity-Forschung entwickelt sich rasant. Regulatorische Entscheidungen können sich ändern – NMN könnte bald zugelassen werden, für andere Substanzen könnten klinische Studien neue Wege öffnen. Wir halten diesen Artikel aktuell und informieren Sie über relevante Änderungen.
Weiterführende Literatur & Wissenschaft
Für alle, die tiefer einsteigen wollen, haben wir hier die wichtigsten Quellen zusammengestellt, auf die wir uns in diesem Artikel beziehen.
1 Regulatorische Grundlagen
Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)
Insbesondere Anlage zu §2 Abs. 3 und §4. Bundesgesetzblatt 2015.
Gesetzestext einsehen →Arzneimittelgesetz (AMG)
Insbesondere §73 (Importverbot) und §21 (Inverkehrbringen).
Gesetzestext einsehen →Novel Food Verordnung (EU) 2015/2283
EUR-Lex einsehen →2 EFSA-Bewertungen
Safety of β-nicotinamide mononucleotide (β-NMN) (2026)
EFSA, pursuant the regulation (EU) 2015/2283. EFSA Journal 2026.
Positive Sicherheitsbewertung für NMN als Novel Food (vorgeschlagene Tagesdosis: 300 mg).
Zulassung Spermidin-reicher Weizenkeimextrakt (2020)
Commission Implementing Regulation (EU) 2020/443.
EUR-Lex einsehen →3 ITP & Longevity-Substanzen
Rapamycin fed late in life extends lifespan in genetically heterogeneous mice (2009)
Harrison DE et al., Nature. 2009;460(7253):392-5.
Wegweisende ITP-Studie: Rapamycin verlängert die Lebensdauer von Mäusen auch bei spätem Behandlungsbeginn.
Link zur Studie (PubMed) →Longer lifespan in male mice treated with a weakly estrogenic agonist, an antioxidant, an α-glucosidase inhibitor, or a Nrf2-inducer (2016)
Strong R et al., Aging Cell. 2016;15(5):872-884.
ITP-Studie mit Acarbose: Signifikante Lebensverlängerung bei männlichen Mäusen.
Taurine deficiency as a driver of aging (2023)
Singh P et al., Science. 2023;380(6649):eabn9257.
Zeigt, dass Taurinmangel den Alterungsprozess vorantreibt und Supplementierung die Lebensdauer bei Mäusen verlängert.
4 GLP-1-Agonisten
Semaglutide and Cardiovascular Outcomes in Obesity without Diabetes – SELECT (2023)
Lincoff AM et al., N Engl J Med. 2023;389(24):2221-2232.
Zeigt eine 20%ige Reduktion kardiovaskulärer Ereignisse unter Semaglutide bei adipösen Patienten ohne Diabetes.
Tirzepatide Once Weekly for the Treatment of Obesity (2022)
Jastreboff AM et al., N Engl J Med. 2022;387(3):205-216.
Dualer GIP/GLP-1-Agonist mit stärkerer Gewichtsreduktion als Semaglutide in direkten Vergleichsstudien.
5 Peptide & Regulatorik
Longevity ingredients under the EU regulatory spotlight (2026)
NutraIngredients, Feb 2026.
Branchenbericht über die regulatorische Einordnung von Longevity-Substanzen in der EU.
Dr. med. Mario Domeyer & Dr. med. Paul Weißenfels
Fachärzte, spezialisiert auf Prävention und Longevity
Longevity Office
Haben Sie Fragen zu Longevity-Substanzen?
Wir beraten Sie gerne individuell – ehrlich, evidenzbasiert und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.
Erstgespräch anfragen